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Haus & Grund nimmt Stellung zur geplanten Kürzung der Eigenheimzulage

(20.2.2002) Zur Diskussion über geplante Kürzungen der Eigenheimzulage erklärt Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Ramon Sotelo gegenüber der Tageszeitung Die Welt:

Den privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern ist klar, dass der maßlos überforderte Staat auch finanziell an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gekommen ist. Weitere Sonderopfer der Eigentümer sind aber durch nichts gerechtfertigt.

Mit der Absenkung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Eigenheimzulage waren im Jahr 2000 die steuerlichen Rahmenbedingungen des selbstgenutzten Wohneigentums seit der Einführung des Eigenheimzulagengesetzes im Jahre 1996 bereits zum vierten Mal verschlechtert worden:

  • Staatliche Hilfen wie die Eigenheimzulage und die degressive Abschreibung wurden gekürzt.
  • Die Anrechenbarkeit von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung wurden begrenzt.
  • Die Grunderwerbsteuer wurde von 2 auf 3,5 Prozent erhöht.
  • Die "Spekulationsfrist" wurde von zwei auf zehn Jahre ausgeweitet.
  • Die Möglichkeit, größere Erhaltungsaufwendungen steuerlich auf bis zu fünf Jahre zu verteilen, wurde aufgehoben.
  • Die für das selbstgenutzte Wohneigentum wichtigen Sparerfreibeträge wurden halbiert.

Eine Kürzung der staatlichen Förderung paßt auch deshalb nicht in die Landschaft, weil die Bundesregierung die Bürger dazu auffordert, die private Altersvorsorge zu forcieren. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, daß die Erwerber von Wohneigentum sich durch eine höhere Sparquote sowohl kurz vor dem Erwerb als auch während der Tilgungsphase der Baufinanzierungsdarlehen gegenüber dem Durchschnitt der Bevölkerung auszeichnen.

Aufgrund der Finanzpolitik der Bundesregierung stehen insbesondere Kommunen und Städte vor schier unlösbaren finanziellen Problemen. Auch hier ist dem Druck, Steuererhöhungen zuzustimmen, standzuhalten. Statt dessen ist eine Neuverteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dringend notwendig. Jede Erhöhung des Grundsteueraufkommens - wie zuletzt in Berlin - oder der Erbschaftssteuer bedeutet im Ergebnis, dass der Staat von der Substanz der Bürger lebt.

Ein Einschränkung der Eigenheimzulage ist daher abzulehnen. Etwas anderes ist die Frage der Gewichtung von Förderungen zwischen Maßnahmen im Neubau und im Bestand.

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