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Kabinett beschließt Tariftreuegesetz

(13.12.2001) Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Tariftreuegesetzes beschlossen. Mit dem Tariftreuegesetz kommt die öffentliche Hand ihrer besonderen sozialen Verantwortung nach und schiebt dem Einsatz von Niedriglohnkräften auf staatlichen Baustellen und im öffentlichen Personennahverkehr einen Riegel vor. Es ist ein Signal für sichere Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne auf dem Bau und im öffentlichen Personennahverkehr.

Nach dem Gesetz sollen staatlichen Stellen Bauaufträge nur noch an Unternehmen vergeben dürfen, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Tariflohn am Ort der Leistungserbringung, also den 'Lohn der Baustelle', zahlen. Das gleiche soll im öffentlichen Personennahverkehr gelten. Die Bundesanstalt für Arbeit und die Zollverwaltung werden die Einhaltung der Tariftreuepflicht auf den Baustellen kontrollieren. Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen Vertragsstrafen zahlen. Auch kann der Vertrag gekündigt oder das Unternehmen von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Zusammen mit dem Tariftreuegesetz hat das Kabinett die Schaffung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen beschlossen, die wegen schwerer Verfehlungen (illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit, Korruption, erheblicher Verstöße gegen die Tariftreuepflicht) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen worden sind.

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