Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.: Erhöhte Anforderungen im Wärmeschutz auch für Fensterbauer
(12.12.2001) Nach langem Vorlauf ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bundesregierung am 16. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die EnEV, die auch unter maßgeblicher Beteiligung des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. zustande gekommen ist, tritt demnach zum 1. Februar 2002 in Kraft. Mit der EnEV wird der Heizenergiebedarf bei Neubauten um rund 30 Prozent gesenkt, damit wird der Niedrigenergiehausstandard zur Regel. "Die Fensterbauer können mit den erhöhten Anforderungen der EnEV gut leben", erklärte Frank Koos, der stellvertretende Geschäftsführer des Verbandes, "allerdings muss in Zukunft mehr als bisher auf den Baukörperanschluss, auf die Dichtheit und auf Wärmebrücken geachtet werden". Der Verband wird rechtzeitig mit Merkblättern Hilfestellung für die Umsetzung anbieten.
Die Energieeinsparverordnung gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Sie formuliert einen neuen Standard der Energieeinsparung bei der Gebäudenutzung und löst damit die Wärmeschutzverordnung von 1995 ab. Die Anforderungen werden auf der Grundlage der neuen europäischen Normen formuliert. Die k-Werte zur Bestimmung der Wärmedurchlässigkeit von Bauteilen gehören damit der Vergangenheit an - sie werden durch europäische U-Werte ersetzt, deren veränderte Berechnung eine Erhöhung der Anforderungen mit sich bringt. Durch das geänderte Auswerteverfahren erhält man unterschiedliche, meist höhere Zahlenwerte für das gleiche Fenster bzw. deren Komponenten, was sich auch in geänderten Bezeichnungen bemerkbar macht. Für Fenster wird damit das Uw der relevante Kennwert sein.
Für den Fensterbauer ergeben sich aber auch für die Montage der Fenster erhöhte Ansprüche, denn der Baukörperanschluss wird bei der Betrachtung von Dichtheit und Wärmebrücken in die Energiebilanzierung eingehen. Dabei werden Standards erwartet, die für Betriebe, die das RAL-Gütezeichen "Montage" erworben haben, schon heute geläufig sind. Weiterhin wird jeder Neubau einen Energiebedarfsausweis erhalten, der die energetischen Eigenschaften des Gebäudes dokumentiert. Die zu erwartenden Energiekosten können somit bei Kauf oder Anmietung besser eingeschätzt werden.
Mit der EnEV wird die Energieberatung bei Bau und Renovierung von Gebäuden an Bedeutung gewinnen. Die nötigen Berechnungen erfordern eine geschulte Kompetenz in diesem Bereich. Für Fenster- und Fassadenbauer eröffnet sich dadurch eine interessante Perspektive: Nach Fortbildung zum Energieberater kann der Fensterbauer Energieberatung und Fensterbau zu einem sinnvollen Angebot verknüpfen.
Die Überarbeitung der Merkblätter zum Energiesparen mit Fenstern und zum Energiesparen im Verwaltungsbau ist in Arbeit, ebenso die Neuerstellung von Merkblättern zu den wärmetechnischen Anforderungen an Baukörperanschlüsse und zum sommerlichen Wärmeschutz. Der Verband informiert, wenn die Merkblätter vorliegen.
siehe auch:
- Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
- Bundesministerium der Finanzen
- Bauministerium
- Meldung vom 14.11.2001: Was bringt die neue Energieeinsparverordnung? Endlich wird die Primärenergie berücksichtigt!
- Meldung vom 8.8.2001: Viele
alte Heizungen verschwenden Energie
- "Fassaden" • "Fenster" auf Baulinks