Geschlossene Immobilienfonds: Hoffnung für geprellte Anleger
(19.11.2001) Das LG Hannover (Az.: 13 O 3037/01) hat am 09.11.2001 einem Anleger Schadenersatz zugesprochen, der Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds erworben hatte und in diesem Zusammenhang finanzielle Verluste hinnehmen musste. Hintergrund dieser Entscheidung war offensichtlich der Umstand, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss von dem für den Allgemeinen Wirtschaftsdienst (AWD, Hannover) tätigen Vermittler nicht ausreichend über die Risiken dieser Beteiligung aufgeklärt wurde. Der Vermittler hatte insbesondere nicht auf die negativen Presseberichte über den umstrittenen Dreiländerfonds DLF 94/17 hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird. Dies wäre für viele Betroffene ein neuer Hoffnungsschimmer.
Sachsens Verbraucherschützer geben in diesem Zusammenhang wichtige Ratschläge und informieren über die Hintergründe des Verfahrens vor dem LG Hannover, das Pilotcharakter bekommen könnte. Ihnen ist auch die Rechtsprechung zu vielen anderen Haftungsprozessen gegen Anlagevermittler bekannt. Betroffene können somit einschätzen, ob es in ihrem konkreten Fall ebenfalls aussichtsreich ist, gegen den Vermittler vorzugehen. Da viele von diesen in der Vergangenheit aus Angst um den Vertragsabschluss schlechte Nachrichten über die Anlageobjekte unerwähnt ließen, bestehen für die Verbraucher häufig gute Chancen auf Schadenersatz.
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