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Staatliche Förderung: Familien mit Kindern bevorzugt

(16.11.2001) Viele Deutsche träumen von den eigenen vier Wänden. Unter bestimmten Voraussetzungen finanziert der Staat acht Jahre lang diesen Traum mit. Eine Familie mit zwei Kindern kann so die meist knappen Eigenmittel um bis zu 36.408 Euro (71.200 DM) aus öffentlichen Mitteln aufstocken. Von der optimalen Eigenheimförderung profitieren Häuslebauer und Eigenheimkäufer nur dann, wenn sie sich bereits in der Planung umfassend über Förderungsgrundbetrag, Kinderzulage und Ökobonus informieren.

Wer bekommt einen Zuschuss aus staatlichen Töpfen? Nur wer ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor. Ein Antrag im Jahr 2001 berücksichtigt also die Einkünfte aus den Jahren 2000 und 2001. Die Einkunftsgrenzen für den Zwei-Jahreszeitraum liegen

  • für Alleinstehende bei 81.807 Euro (160.000 DM) und
  • für Ehepaare bei 163.614 Euro (320.000 DM).
  • Für Familien mit Kindern erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb der zwei Jahre um 30.678 Euro (60.000 DM) pro Kind.

Zudem können umweltbewusste Bauherren noch die Ökozulage für Anlagen, die bis Ende 2002 fertiggestellt sind, in Anspruch nehmen.

Wer einige Tipps beachtet, kann die staatliche Eigenheimförderung optimal nutzen:

Bereits im Vorfeld von Kauf oder Bau mit der Hausbank die Möglichkeiten der Eigenheimförderung klären und in die geplante Baufinanzierung einbinden - beispielsweise als Sondertilgungen.

Die Eigenheimzulage erhält nur derjenige, der das Wohneigentum auch selbst nutzt. Erst mit dem Einzug in die eigenen vier Wände kann der Förderantrag gestellt werden. Deshalb ist rascher Einzug angesagt, will der Erwerber nicht ein Jahr der achtjährigen Förderung verlieren.

Grundsätzlich kann jeder die Eigenheimzulage nur einmal im Leben nutzen. Wer die Förderung etwa für einen Dachausbau einsetzen will, sollte daran denken, dass sie für größere Bau- oder Kaufpläne dann nicht mehr zur Verfügung steht.

Staatliche Zulagen für Neubauten/Modernisierung auf einen Blick:

Maximale Gesamtförderung über acht Jahre*)
Fördergrundbetrag
Neubauten (5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, max. 2.556 Euro pro Jahr, für Altbauten gelten halbierte Sätze: 2,5 % bzw. max. 1.278 Euro pro Jahr) 20.448 Euro 40.000 DM
Kinderzulage
Für Neubau wie Altbau (767 Euro pro Jahr und Kind, im Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern) 12.272 Euro 24.000 DM
Ökozulagen (noch bis 31.12.2002)
Für energiesparende Anlagen (2% der Einbaukosten, max. 256 Euro pro Jahr) 2.048 Euro 4.000 DM
Für Niedrigenergiehäuser (205 Euro pro Jahr) 1.640 Euro 3.200 DM
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Gesamtbetrag für eine Familie mit zwei Kindern 36.408 Euro 71.200 DM

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*) gesetzlich festgelegte Werte, ab 1. Januar 2002 gelten die Euro-Werte.

siehe auch:


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