Wohngeld ab 2002 - Ratschläge und Hinweise
(4.11.2001) Mit der zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen gesamtdeutschen Wohngeldreform sind verbesserte Miethöchstbeträge und höhere Einkommensgrenzen festgelegt worden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 treten beim Wohngeldgesetz einige wenige Änderungen in Kraft und es gilt die veränderte Wohngeldverordnung mit einer aktualisierten Mietenstufenzuordnung. Die Wohngeldverordnung führt erstmals für die neuen Länder eine ausdifferenzierte Mietenstufenzuordnung der Gemeinden ein. Für alte und neue Länder gelten ab 1. Januar 2002 die gleichen Rechtsvorschriften mit Ausnahme eines befristeten Härteausgleichs für die neuen Länder.
Zur Information stehen hier die ab 1. Januar 2002 geltenden Wohngeldregelungen in Form von "Ratschlägen und Hinweisen zum Wohngeld ab 2002" als PDF-Datei zur Verfügung.
siehe auch: