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Deutscher Städte- und Gemeindebund: Wasserversorgung muss kommunale Aufgabe bleiben

(3.11.2001) "Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung haben sich bewährt und dürfen nicht leichtfertig infrage gestellt werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg in Berlin als Reaktion auf ein vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestelltes Gutachten zur Liberalisierung der Wasserversorgung. Es gebe heute in Deutschland im Bereich der Wasserversorgung mehr als 6.600 überwiegend kommunale Unternehmen, die Trinkwasser in einwandfreier Lebensmittelqualität produzieren. Auch im internationalen Vergleich sei die Trinkwasserqualität in Deutschland besonders hoch. Das Leitungswasser könne zu jeder Zeit, an jedem Ort bedenkenlos getrunken werden: Eines der bestkontrollierten Lebensmittel in Deutschland gibt es im Schnitt für 0,2 bis 0,4 Pf. je Liter frei Haus. Das Versorgungsnetz ist flächendeckend und in gutem Zustand. Diese Strukturen sind also erfolgreich und sichern zusätzlich qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort.

Das Gutachten fordert demgegenüber einen Verzicht der Kommunen auf das Selbstverwaltungsrecht in der Wasserversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Es solle sowohl einen Wettbewerb "Um den Markt" (d. h. um einzelne Versorgungsgebiete) als auch einen Wettbewerb "Im Markt" (d. h. um einzelne Verbraucher) geben. Die Gutachter gehen davon aus, dass durch einen verstärkten Wettbewerb die Wasserpreise für die Verbraucher gesenkt würden und die deutsche Wasserwirtschaft insgesamt auf dem Weltmarkt konkurrenzfähiger werden würde. Dem setzte Landsberg entgegen, dass eine Marktöffnung nicht zwingend zu diesen Folgen führe. "Das Beispiel England zeigt, dass mehr Wettbewerb beim Lebensmittel Wasser negative Konsequenzen haben kann", so Landsberg. Zu hohe Preise bei niedriger Qualität und schlechtem Zustand der technischen Einrichtungen durch Minimalinvestitionen führe zu Beeinträchtigungen für die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher.

Im freien Wettbewerb werde eine Durchleitung und damit eine Chlorung des Wassers unverzichtbar sein. Darüber hinaus bestehe die Gefahr einer Benachteiligung der ländlichen Räume. Landsberg dazu: "Wenn große Anbieter sich in erster Linie auf die Ballungsräume konzentrieren, um dort wegen des dichten Leitungsnetzes große Gewinne zu erzielen, wird man in den Städten und Gemeinden auf dem Land dann wesentlich höhere Preise für Wasser zu zahlen haben." Außerdem sei die wünschenswerte Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft durch verstärkte Kooperationen mit öffentlichen und mit privaten Anbietern zu erreichen. Eine Zerschlagung der kommunalen Strukturen sei daher abzulehnen.

Der DStGB wies darauf hin, dass selbst das Umweltbundesamt in seinem Gutachten zur Liberalisierung in der deutschen Wasserwirtschaft im November 2000 dargelegt habe, dass "die Ausführung der Wasserversorgung in geschützten Gebietsmonopolen und unter Kontrolle der Kommunen ein Garant für das heute auch im internationalen Vergleich hohe Niveau der Trinkwasserqualität und des Ressourcenschutzes sei". Bei einer Marktöffnung befürchte das Umweltbundesamt Rückschläge im Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Selbst die Gutachter verneinen solche Gefahren nicht völlig, und möchten daher zur Verhinderung eine verstärkte Kontrollbürokratie aufbauen. "Erst die funktionierenden kommunalen Strukturen zu zerschlagen und dann eine verstärkte Kontrollbürokratie aufzubauen, das ist ein Schildbürgerstreich," sagte Landsberg.

Anlage:

Sieben Thesen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Zukunft der Wasserversorgung in Deutschland

1. Wasser ist ein natürliches Umweltgut und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Wasser ist kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere. Es geht bei der Wasserversorgung nicht in erster Linie um den Verkauf eines Produktes, sondern um Verbraucher- und Umweltschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

2. Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung haben sich bewährt. Im internationalen Vergleich nehmen die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit in Deutschland einen Spitzenplatz ein. Die Ausführung der Wasserversorgung in kommunaler Verantwortung ist für diese Qualität Garant. Sie gewährleistet einen nachhaltigen Umgang mit dem Umweltgut "Wasser" vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen der Bürgerinnen und Bürger und sichert Investitionen und Arbeitsplätze in der Region.

3. Zur Sicherung dieser Ergebnisse auch in der Zukunft ist der permanente Modernisierungsprozess in der kommunalen Wasserwirtschaft zu intensivieren. Strukturen und Abläufe sind zur weiteren Effizienzsteigerung zu optimieren.

4. Der beste Weg, um betriebswirtschaftlich optimale Strukturen der Wasserversorger zu erreichen, ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden. Zusammenarbeit meint hier sowohl den Zusammenschluss in Zweckverbänden oder anderen selbständigen Unternehmensformen als auch die betriebliche Kooperation.

5. Auch durch eine verbesserte Steuerung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe kann eine Effizienzsteigerung erreicht werden. Neben einem Qualitäts- und Umweltmanagement stellt dabei ein interkommunaler Leistungsvergleich ein wichtiges Hilfsmittel dar. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, von den Erfahrungen anderer kommunaler Wasserversorger zu profitieren.

6. Privatisierungsentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen vor Ort. Sie beruhen stets auf einer Abwägung unterschiedlichster örtlicher Faktoren, und berücksichtigen insbesondere die zu erwartende Preisentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger. Voll- und Teilprivatisierungen im Rahmen von Public Private Partnership sind daher im Zusammenhang mit Strukturveränderungen in der kommunalen Wasserwirtschaft nur eine Möglichkeit und keinesfalls der Königsweg.

7. Der falsche Weg, um mehr Effizienz zu erreichen, wäre eine Liberalisierung im Bereich der Wasserversorgung. Sie bietet für den Verbraucher keine Vorteile. Insbesondere ist aufgrund der hohen Fixkosten nicht davon auszugehen, dass die Wasserpreise noch in wahrnehmbaren Größenordnungen reduziert werden können. Der Einführung von mehr Wettbewerb in der Wasserversorgung sind unter dem Blickwinkel von Umwelt- und Gesundheitsschutz enge Grenzen gesetzt. Eine Liberalisierung stellt daher ein Experiment mit ungewissem Ausgang dar. Zur Absicherung wäre zumindest ein erhebliches Maß an Kontrollbürokratie erforderlich, was im Widerspruch zu dem allgemeinen Ziel der Verwaltungsvereinfachung stünde.

siehe auch:


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