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Mittelstand fordert Verzicht auf Bauabzugsbesteuerung

(17.10.2001) "Das zum Jahreswechsel in Kraft tretende Gesetz zur Bauabzugsbesteuerung schädigt die mittelständische Bauwirtschaft doppelt. Den kleinen und mittleren Betrieben wird dringend benötigte Liquidität entzogen, zugleich wird ihnen noch mehr bürokratischer Aufwand aufgebürdet. Wir fordern deshalb den Verzicht auf die Bauabzugsbesteuerung." Das teilte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, heute in Berlin mit.

Zum Stichtag 1. Januar 2002 werden alle natürlichen und juristischen Personen, die in Deutschland eine Bauleistung erbringen, durch die Bauabzugsbesteuerung zur Kasse gebeten. Die Kunden müssen 15 Prozent der Rechnungssumme als Steuerabzug an den Fiskus abführen. Der Auftragnehmer erhält somit nur noch 85% des Auftragswertes. Ausnahmen gibt es, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt, oder die Bagatellgrenze von 5.000 bzw. 15.000 Euro nicht überschritten wird.

Als "völlig praxisfremd" bezeichnete es der Mittelstandspräsident, dass die Finanzverwaltung nur dann eine Freistellungsbescheinigung erteilt, wenn keine Steuerrückstände bestehen. Gerade Betriebe mit hoher personeller Fluktuation gerieten kurzfristig leicht in Verzug gegenüber dem Finanzamt. Offenbar gehe die Bundesregierung davon aus, dass alle Unternehmer, aber auch private Hausbesitzer, die Bauhandwerker beauftragen, automatisch Steuer hinterziehen, sofern diese nicht direkt abgezogen wird. "Hier schießt der Gesetzgeber bei seinem berechtigten Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung weit über das Ziel hinaus", so Ohoven.

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