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Zwei-Klassen-Gesellschaft auch mit "Riester-Rente"

(11.10.2001) empirica-Studie zeigt: Wohneigentum gewinnt für Alterssicherung an Bedeutung. Sinkende Versorgungsansprüche trotz neuer Rente treffen vor allem Mieter

Selbstgenutztes Wohneigentum wird nach Einführung der neuen privaten Altersvorsorge eine noch größere Rolle für die Alterssicherung spielen als gegenwärtig. Denn auch mit "Riester-Sparen" wird das Versorgungsniveau künftiger Generationen niedriger ausfallen als bei heutigen Rentnern. In gleichem Maße steigt damit die Bedeutung des durch Immobilien aufgebauten Vermögens. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts empirica. Die Wissenschaftler haben im Auftrag der Landesbausparkassen (LBS) auf der Basis der neuesten statistischen Daten prognostiziert, wie sich das Gesamtvermögen verschiedener Haushaltstypen am Vorabend des Ruhestandes im Jahre 2035 zusammensetzt.

Damit bestätigt sich zunächst das, worauf manche Renten-Experten von Anfang an hingewiesen haben: Die neue private Altersvorsorge kann das Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus nur zum Teil auffangen. Ein heute 23-Jähriger zum Beispiel, der ab sofort tatsächlich soviel zusätzlich spart, wie ihm die "Riester-Förderung" nahe legt, muss im Ruhestand (nach dem Jahr 2035) mit einer Versorgung rechnen, die real um 15 Prozent niedriger ist als die gesetzliche Rente von heute.

Das zu erwartende geringere Altersversorgungs-Niveau trifft jedoch nicht alle in gleichem Ausmaß. Unterstellt man, dass alle Haushalte in vollem Umfang zusätzlich die Riester´sche Privatvorsorge nutzen und ansonsten ein Sparverhalten aufweisen, wie es in den letzten Jahrzehnten zu beobachten war, gibt es auch im Jahr 2035 eine klare "Zwei-Klassen-Gesellschaft": Auf der einen Seite die Mieter, auf der anderen Seite jene Haushalte, die bis zum Eintritt in den Ruhestand entschuldetes Wohneigentum gebildet haben. Während Mieter im Laufe ihres Erwerbslebens nur geringe Geldvermögen ansparen und deshalb im Alter fast vollständig auf die (niedrigere) gesetzliche und private Rentenversicherung angewiesen sind, bauen Wohneigentümer – trotz gleicher Einkommen – ein Vielfaches an privatem Vermögen auf. Auf diese Weise entfällt gut die Hälfte ihrer gesamten Altersvorsorge allein auf die Säule "Wohneigentum".


Die "Altersvorsorge-Bilanz" von Mietern und Eigentümern des Jahrgangs 1978 (bei gleichen durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen von monatlich 3.000 bis 4000 DM) sieht nach den Berechnungen von empirica im Jahr 2035 wie folgt aus:

  • Die Mieter verfügen über ein Vermögen von real 300.000 DM. Es setzt sich zusammen aus dem Barwert der Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung (59 Prozent), dem Geld auf ihrem "Riester-Konto" (22 Prozent), privatem Geldvermögen (14 Prozent) und - zu einem sehr geringen Teil von etwa 5 Prozent - aus Immobilienvermögen (z.B. vermietete Wohnungen).
     
  • Wohneigentümer haben dagegen ein reales Vermögen von 663.000 DM aufgebaut. Es besteht zu 52 Prozent aus Immobilien; durch mietfreies Wohnen erzielen die Wohneigentümer daraus im statistischen Durchschnitt eine "Zusatzrente" von 1.200 DM im Monat. Ansonsten besteht ihr Altersvermögen zu 26 Prozent aus der gesetzlichen Rentenversicherung, zu 10 Prozent aus dem "Riester-Konto" und zu weiteren 12 Prozent aus Geldvermögen.

Vergleicht man die Versorgungs-Situation in 2035 mit der Gegenwart, wird deutlich, dass sich für Haushalte mit Wohneigentum nicht viel ändert. Zwar sinkt ihr Gesamtvermögen nach den Berechnungen von empirica um etwa 6 Prozent (von 705.000 auf 663.000 DM). Das Immobilienvermögen jedoch bleibt im wesentlichen unverändert, seine relative Bedeutung steigt sogar noch (52 statt 49 Prozent). Auch das Geldvermögen erreicht in etwa das gleiche Niveau (12 statt 11 Prozent). Änderungen ergeben sich bei den Renten: Gegenwärtig besteht das Vermögen eines Rentners mit Wohneigentum zu 40 Prozent aus den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In 2035 schrumpft dieser Wert auf 26 Prozent. Die Lücke kann nur teilweise geschlossen werden mit den "Riester-Ersparnissen", die etwa 10 Prozent des Gesamtvermögens ausmachen.

Erheblich schwieriger, so empirica, die Situation für Mieterhaushalte: Ihr Gesamtvermögen, das ohnehin nur weniger als halb so groß ist wie das von Eigentümerhaushalten, dürfte für den genannten Beispielfall und trotz "Riester" rund 13 Prozent niedriger sein als heute (300.000 statt 344.000 DM). Der entscheidende Grund: Während gegenwärtig Rentnerhaushalte, die zur Miete wohnen, ihren Lebensunterhalt zu 84 Prozent mit den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung bestreiten, können die Ruheständler des Jahres 2035 nur noch zu 59 Prozent auf diese "Vermögensquelle" setzen. Auch bei den Mietern kann die neue private Altersvorsorge die durch das Absenken des Rentenniveaus entstandene Lücke nur teilweise schließen. Allein wegen ihres geringeren Gesamtvermögens erreicht das "Riester-Konto" bei Mietern ein "Gewicht" von 22 Prozent.

Die Beobachtung, dass Wohneigentümer bei gleicher Einkommenssituation ein Vielfaches an Vermögen aufbauen wie Mieterhaushalte, hat sich durch die Auswertung der jüngsten EVS-Daten (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes) bestätigt. Die Wissenschaftler erklären das Phänomen in erster Linie mit dem unterschiedlichen Spar- und Konsumverhalten beider Gruppen. Ein typischer Eigentümerhaushalt ist weniger konsumfreudig, spart in der Regel gezielt und dauerhaft vor, und er zahlt mit der Tilgung von Krediten am Ende viel Geld "in die eigene Tasche".

Die empirica-Untersuchung unterstreicht nach Auffassung der Landesbausparkassen, dass die neue private Altersvorsorge die traditionellen Sparprozesse nicht ersetzen kann und darf. Denn die Altersvermögensbilanz sieht für den Einzelnen künftig noch schlechter aus, wenn gleichzeitig andere private Vermögensbildungsanstrengungen eingestellt werden. Und unverändert gilt: Ob jemand im Rentenalter über nennenswertes Privatvermögen verfügt oder nicht, entscheidet sich in der Regel an der Schlüsselfrage, ob er rechtzeitig Wohneigentum erworben hat.

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