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Urteil: Kaufvertrag komplett ungültig, weil zugesicherte Garage fehlte

(6.10.2001) Bei Immobilien-Kaufverträgen gilt häufig das Prinzip "Alles oder nichts". Das heißt: Wenn wichtige, zugesicherte Bestandteile nicht erbracht werden können, dann ist der komplette Vertrag anfechtbar. So hat es nach Mitteilung des LBS-Infodienstes Recht und Steuern das Oberlandesgericht Frankfurt im Falle eines Wohnungserwerbs entschieden, bei dem plötzlich die eigentlich dazugehörige Garage nicht mehr zur Verfügung stand. (Aktenzeichen 49 C 617/97)

Der Sachverhalt: Die Parteien waren sich über den Vertrag einig und hatten ihn auch bereits unterzeichnet. Demnach sollte eine Wohnung zum Preis von rund 120.000 Mark vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Dem neuen Eigentümer war unter anderem schriftlich zugesichert, dass er eine Garage nutzen könne. In der Praxis ging dies allerdings nicht, denn ein anderes Ehepaar konnte ebenfalls auf einen notariellen Vertrag verweisen, in dem das Recht auf eben jene Garage erwähnt war. Die Käufer fühlten sich verschaukelt und fochten den kompletten Vertrag vor Gericht an.

Das Urteil: Die Justiz gab dem verhinderten neuen Eigentümer Recht. Wegen der fehlenden Garage sei der gesamte Vertrag nicht erfüllt. Die Käufer durften davon zurücktreten, der frühere Eigentümer musste ihnen den bereits überwiesenen Kaufpreis zurück erstatten. Aber nicht nur das: Auch alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb entstanden seien, müssten beglichen werden, entschieden die Richter. Dazu gehörten die Notargebühren, bereits bezahlte Finanzierungszinsen, die Grunderwerbsteuer und sogar die Ausgaben für einen schon verlegten Teppichboden.

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