Schlichtung verhindert teure Streitigkeiten: Nur Gewinner beim Streit am Bau
(5.9.2001) Der Rechtsweg in Bausachen ist teuer und im Ergebnis vielfach unbefriedigend. Wer ihn beschreitet, braucht einen langen Atem.
Durchschnittlich sechs, in Extremfällen aber auch zwanzig Jahre harren die Parteien einer juristischen Lösung vor Gericht. Deutlich zu lang für die in einer Schicksalsgemeinschaft vereinten Bauherren, Planer und Ausführenden. Ihnen laufen die Kosten davon, wenn angesichts überlasteter Rechtswege Stillstand die Baustellen erfasst. Dabei mangelt es keineswegs an Alternativen. Jedem, der schnell und kostengünstig Klärung in Baurechtsfragen wünscht, empfiehlt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau die Einschaltung eines neutralen und fachlich kompetenten Schlichtungsausschusses.
Um nicht Kräfte in unproduktiven Auseinandersetzungen zu vergeuden, sollten schon bei Vertragsabschluss konfliktvermeidende Strategien entwickelt werden. Deshalb rät die Bayerische Ingenieurekammer-Bau den Parteien, Bau- und Planungsverträgen stets eine Schlichtungsvereinbarung beizufügen. Auf ihrer Homepage hält sie ein Vereinbarungsmuster zum kostenlosen Download bereit. Mit der Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung bekräftigen die Parteien ihren Willen, jeder gerichtlichen Auseinandersetzung die Vermittlung durch den neutralen Kammerausschuss voranstellen zu wollen.
Natürlich kann der Schlichtungsausschuss auch ohne eine solche Vereinbarung angerufen werden. Während sich aber die Mitglieder z.B. der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bereits durch die Anerkennung ihrer Berufsordnung zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichten, muss bei Nichtmitgliedern erst deren Einverständnis eingeholt werden. Wenn dies der Fall ist und der Vorsitzende die Zuständigkeit des Schlichtungsausschusses festgestellt hat, wird ein nicht-öffentlicher Termin zur Erörterung anberaumt. Dabei wird den Parteien Gelegenheit gegeben, dem Ausschuss den strittigen Sachverhalt mündlich vorzutragen.
Sofern es der Schlichtungsausschuss für erforderlich hält, können bei diesem Termin auch Zeugen und Sachverständige gehört werden. Letztlich entscheiden die streitenden Parteien aber selbst über den Ausgang der Verhandlung. Durch den Spielraum, den ihnen das Schlichtungsverfahren zur Konfliktlösung lässt, haben sie es in der Hand, eine dauerhafte Win-Win-Lösung zu schaffen. Ist mit ihrer Hilfe der Sachverhalt einvernehmlich aufgeklärt, erarbeitet der Ausschuss einen Schlichtungsvorschlag, der auch die Verfahrenskosten regelt. Dass diese Kosten weit unter den Sätzen der Gerichte liegen, versteht sich.
Wirksam wird der Schlichtungsvorschlag jedoch erst, wenn er von dem Vorsitzenden und den streitenden Parteien unterzeichnet wurde. Erst wenn kein Einverständnis hergestellt werden kann und eine Partei dem Schlichterspruch ausdrücklich widerspricht, gilt das Schlichtungsverfahren als gescheitert. In diesem Fall helfen dann tatsächlich nur noch die Gerichte und der eingangs erwähnte "lange Atem".
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