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Energiecontractoren sanieren Ihre Heizung!

(4.9.2001) Die Schonfrist für rund 640.000 veraltete Öl- und Gasheizungen in Deutschland läuft am 1. November 2001 ab. Die Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung setzt dann engere Grenzwerte. Diese Grenzwerte werden im Jahr 2004 noch einmal herabgesetzt:

  • Heizkessel mit einer Nennleistung von bis zu 25 KW dürfen nicht mehr als 13 Prozent Abgasverlust zeigen,
  • Anlagen zwischen 26 und 50 kW nicht mehr als 12 Prozent und
  • Anlagen zwischen 50 und 100 kW nicht mehr als 11 Prozent Verluste aufweisen.

Warten Sie nicht ab, bis der Schornsteinfeger die Heizung still legt! Holen Sie sich möglicherweise einen Dienstleister ins Haus, der Ihnen die Modernisierung abnimmt! "Energiecontractoren" nennen sich die Spezialisten für dieses Gebiet. Sie erstellen Neuanlagen ab 50 kW bis zur benötigten Größe im Alt- und Neubau. Sie kennen sich mit den modernsten Technologien aus. Sie investieren selbst in diese Technologien und verkaufen nur die benötigte Energie zu einem vereinbarten Preis an den Gebäudenutzer weiter. Durch die Verwendung neuster Technik können erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden. Bei einer 30 prozentigen Energieeinsparung schlagen Brennstoffpreiserhöhungen mit 30 Prozent weniger Kapitaleinsatz zu Buche.

Auf den Internetseiten des Verbandes für Wärmelieferung e.V. unter www.vfw.de kann eine Contractinganfrage gestartet werden, in die Sie Werte wie die zu beheizende Fläche, Alter der bisherigen Heizanlage und ggf. die bisherige Anschlussleistung eintragen. Dann wird Ihnen der Kontakt zu Contractoren automatisch hergestellt.

Energielieferungsverträge laufen in der Regel über 10 bis 15 Jahre. Es ist darauf zu achten, dass nur geprüfte und erfolgreich eingesetzte Verträge verwendet werden sollten. Außerdem sollte die Preisänderungsklausel so abgefasst sein, dass Umwandlungsverluste nur in der technisch üblichen Höhe durch den Endverbraucher gezahlt werden müssen. Darüber hinaus sollte der Gebäudeeigentümer eine Betriebsgarantie für den Fall des Konkurses des Contractors verlangen, denn 10 bis 15 Jahre sind eine sehr langer Zeitraum und niemand weiss, ob der Vertragspartner über den gesamten Zeitraum existiert.

Der Contractor bietet nicht nur die Energielieferung aus seinen eigenen Energieumwandlungsstationen, sondern bei Bedarf auch die Abrechnung mit den Gebäudenutzern / Mietern. Gerade für Wohnungsbaugesellschaften wird dadurch das Energiecontracting hochinteressant! Die schlanke Organisation, durch das Auslagern des gesamten Heizungsbereiches an einen Dritten, wird die Verwaltung ganz erheblich entlasten. Darüber hinaus beugt das rechtzeitige Gegensteuern gegen hohe Energieverbräuche der im Abrechnungsjahr 2001 erwarteten großen Anzahl von Mieterbeschwerden vor.

Der Verband für Wärmelieferung e.V. unterstützt bei Fragen rund um das Energiecontracting. Dabei beantwortet er Fragen von betroffenen Mietern genau so, wie die von Gebäudeeigentümern, Planern, Architekten oder Contractoren.

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