Energieeinsparverordnung: Kein Modernisierungszwang bei strukturell schwierigen Wohnungsbeständen
(22.7.2001) Zu Pressemeldungen des GdW Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann:
Nach intensiven Beratungen hat nun auch der Bundesrat die von der Bundesregierung vorbereitete Energieeinsparverordnung verabschiedet. "Wir wollen den Energiebedarf weiter senken, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und auch mehr Transparenz für Bauherren und Nutzer schaffen," so der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann. Mehr Flexibilität werde dadurch geschaffen, dass man die geforderten Energiewerte sowohl durch eine bessere Wärmedämmung wie auch durch eine bessere Anlagentechnik erzielen könne. Für bestehende Gebäude bestünden nach wie vor "bedingte Anforderungen" für Bauteile, die erst wirksam würden, wenn ein Eigentümer ohnehin bestimmte Änderungen am Gebäude durchführen will.
Damit sei klar, so Großmann, dass die Energieeinsparverordnung bei zum Abriss bestimmten Häusern in den neuen Ländern überhaupt nicht greifen werde. "Es ist bedauerlich, dass der GdW Unruhe unter den Wohnungsunternehmen dadurch stiftet, dass er vor einem Modernisierungszwang warnt. Der ist nicht gegeben." Zudem enthalte die Energieeinsparverordnung eine sogenannte Härtefallklausel, nach der die Landesbehörden, die für den Vollzug zuständig seien, in bestimmten Härtefällen Befreiungen von den Vorschriften erteilen können. Damit seien die Regelungen in der Energieeinsparverordnung hervorragend geeignet, den besonderen strukturellen Problemen der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern gerecht zu werden, so der Parlamentarische Staatssekretär.
Ökologisch von gestern sei die Sicht des GdW, man dürfe nur die einem Gebäude zugeführte Energie zur Basis machen. "Damit blendet der Verband die doch unstrittige Erkenntnis aus, dass im Rahmen des Klimaschutzes auch der Primärenergieverbrauch beim Wohnen deutlich gesenkt werden muss." Darüber hinaus ermögliche es die Liberalisierung am Strommarkt, dass der Einfluss der Abnehmer und damit auch der Wohnungswirtschaft auf die Lieferanten von Energie ständig zunehme. Man werde, so Großmann, mit dem GdW und der Wohnungswirtschaft im Gespräch bleiben, um die aus seiner Sicht unnötigen Vorbehalte auszuräumen.
siehe auch:
- Bauministerium
- GdW Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen und die hier angesprochene Pressemitteilung
- Meldung vom 17.7.2001 mit weiterführenden Links: Bundesrat stimmt Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zu