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Grillen bis der Nachbar kommt / "Ärgert der Nachbar?" vom Haufe Verlag leistet "Erste Hilfe", wenn eine harmlose Grillparty im Rechtsstreit endet

(22.5.2001) Kaum liegt das Steak auf dem Grill, da schaut auch schon der nörgelnde Nachbar über den Zaun und beschwert sich über den qualmenden Gestank der Holzkohle, den belästigenden Lärm der Gäste und die nicht eingehaltene Entfernung zu seinem Grundstück. Wenn der gemütliche Grillabend im Streit endet, hilft das neue Buch "Ärgert der Nachbar?" aus der "Erste Hilfe"-Reihe des Haufe Verlags. Denn nicht immer hat der Bewohner von nebenan Recht. Das Buch informiert, wann der Nachbar das Grillen erlauben muss, der Vermieter es verbieten darf und wie man einem Grill-Streit aus dem Weg gehen kann. Leser erfahren zum Beispiel, dass das Amtsgericht Bonn das Grillen im Freien großzügig als "sozial üblich" anerkennt. Das Amtsgericht Regensburg dagegen hat einem Anwohner die Auflage aufgebrummt, den Gartengrill nicht häufiger als "kalendermonatlich für zwei Mahlzeiten mit einer Benutzungszeit von jeweils maximal drei Stunden zu betreiben."

"400.000 bis 500.000 Nachbarschaftsstreitigkeiten enden jährlich vor Gericht", sagt Hans-Albert Wegner, Autor des Buches und Ministerialrat im Bayerischen Umweltministerium. Der Jurist ist Experte in allen Nachbarschaftsfragen. Andere Streitpunkte sind zum Beispiel gemeinsame Garageneinfahrten, überstehende Bäume oder angrenzende Zäune. Bei rund 70 Prozent aller nachbarlichen Streitfragen vor Gericht geht es um Lärmbelästigung. "Ärgert der Nachbar?" erklärt den gerichtlichen Unterschied zwischen typischem und untypischem Kinderlärm und informiert, wann Alarmsirenen am Haus erlaubt sind. "Erste Hilfe" leistet auch die beiliegende CD-ROM mit einem Lexikon des Nachbarrechts, verschiedenen Musterschreiben und Auszügen aus relevanten Gesetzestexten:

  • "Ärgert der Nachbar?"
    von Hans-Albert Wegner
     
  • 158 Seiten inklusive CD-ROM
    DM 29,80
    ISBN 3-448-04511-X

siehe auch:


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