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DStGB fordert Reform des Wohnungsbaurechts: Örtliche Wohnungsbaupolitik stärken

(21.3.2001) Der Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungsbaurechts erfüllt trotz positiver Ansätze nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes entscheidende Forderungen der Kommunen nicht.

"Der Gesetzentwurf krankt insbesondere daran, dass sich der Bund mit einem finanziellen Förderbeitrag von nur 230 Mio. Euro jährlich auf die Erfüllung des gesetzlichen Mindestverpflichtungsrahmen beschränkt. Eine derartige Mindestförderung reicht aber weder zum Neubau, noch zur erforderlichen Modernisierung von Bestandswohnungen aus, so dass der Bund die von ihm selbst gesteckten Ziele, Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten zu unterstützen, nicht erfüllen kann. Wir fordern daher eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes auf mindestens 1Mrd. DM jährlich", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Gerd Landsberg.

Der DStGB wies darauf hin, dass der Bund noch im Jahre 1993 4 Mrd. DM für den sozialen Wohnungsbau ausgegeben habe. Insbesondere angesichts der dramatischen Wohnungssituation in den neuen Ländern, wo ca. 1 Mio. Wohnungen und damit rd. 13 % des ostdeutschen Bestandes leerstehen würden, sei die Förderbeschränkung des Bundes auf den gesetzlichen Mindestverpflichtungsrahmen gänzlich unzureichend. Hier sind zusätzliche Mittel zur Renovierung bzw. zum Abriss dringend erforderlich. Hinzu komme, dass die von dem Gesetzentwurf bezweckte verstärkte Wohneigentumsförderung mit dem Förderbeitrag des Bundes nicht annähernd erreicht werden könne.

Mit 41 % weist Deutschland im Vergleich aller 15 EU-Mitgliedsstaaten nach wie vor mit Abstand die niedrigste Wohneigentumsquote auf (Spanien: 85 %, Italien: 75 %). Wohneigentum wird aber angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger als Beitrag zur sicheren Altersvorsorge. So kann heute z. B. eine Rentnerehepaar mit einem Einkommen zwischen 1.800 DM und 2.700 DM bei vorhandenem Wohneigentum im Vergleich zu einem Paar ohne Wohneigentum auf durchschnittlich 740 DM monatlich mehr zurückgreifen. "Das entspricht immerhin einer zusätzlichen Rente von über 30 %", sagte Landsberg.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisiert weiterhin, dass das Reformgesetz, das nach 45 Jahren das in wesentlichen Bereichen noch seit dem Jahr 1956 existierende II. Wohnungsbaugesetz ablöse, die Rolle der Kommunen bei der Wohnraumförderung nur unzureichend regele. Zwar sei vorgesehen, dass die Länder bei der sozialen Wohnraumförderung die wohnungswirtschaftlichen Belange der Gemeinden berücksichtigen sollen; Art und Umfang der kommunalen Beteiligung werden aber gänzlich offen gelassen. Damit verkennt das Gesetz die selbstverantwortliche Rolle der Kommunen bei der Wohnraumförderung. Städte und Gemeinden sind am besten geeignet, Verantwortung für die örtliche Wohnungspolitik zu übernehmen. Sie sind in ihren Wohnungsämtern und bei der Beratung der Wohnungssuchenden unmittelbar mit den Problemen konfrontiert und können daher schnell, effizient und flexibel zu ihrer Lösung beitragen.

"Ein für lange Jahre gültiges Wohnungsbaureformgesetz kann jedenfalls seinem sozialen Anspruch nur gerecht werden und einen wirksamen Beitrag zur Bewältigung der Wohnungsprobleme sowie der Integration insbesondere von Mietern mit Marktzugangsschwierigkeiten leisten, wenn es den Städten und Gemeinden einen starken Einfluss auf die Wohnungsbauförderung zuerkennt", erklärte Landsberg.

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