Bauherren für Arbeitssicherheit verantwortlich: Projektgruppen machen Baustellenverordnung rechtssicher
(17.2.2001) Von 1000 Arbeitnehmern in der gewerblichen Wirtschaft erleiden jährlich etwa 50 einen Arbeitsunfall. Im Baugewerbe liegt diese Zahl fast doppelt so hoch. Termindruck, widrige Witterungsverhältnisse und ständig wechselnde Arbeitsumstände aber auch Organisationsversagen, Konzeptionsmängel sowie schlecht ausgebildete Beschäftigte sind häufig Ursache für schwere Verletzungen und die jährlich über 400 Todesfälle.
Abhilfe versprechen "Koordinatoren", die im Auftrag der Bauherren von Planungsbeginn an für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf deutschen Baustellen sorgen.
Nicht ausreichend bekannt ist, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der Baustellenverordnung am 1. Juli 1998 den Bauherren weitreichende Pflichten auferlegt hat. Investoren aber auch "Häuslebauer" tragen als Veranlasser die Verantwortung für das Bauvorhaben. Sie haften für die Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen. Dehnen sich die Bauarbeiten über einen bestimmten Zeitraum hinaus aus oder sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle tätig, so greifen die Bestimmungen der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen". Insbesondere die in § 3 enthaltene Verpflichtung, in bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, sollte von allen Bauherren ernst genommen werden.
Die praktische Anwendung der Baustellenverordnung wirft vielfach noch Fragen auf. Ihrer Klärung widmete sich ein Expertenkreis unter Führung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Der von diesem Gremium erarbeiteten Broschüre, "Praxisnahe Erläuterungen zur Baustellenverordnung", blieb aber die allgemeine Anerkennung versagt. Insbesondere öffentliche Auftraggeber rügen den unverbindlichen Rechtscharakter der Erläuterungen.
Um diese Kritik zu entkräften, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im vergangenen Februar den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) ins Leben gerufen. Dem ASGB wurde aufgetragen, rechtsetzende Regeln zum Arbeitsschutz entsprechend § 4 des Arbeitsschutzgesetzes und der allgemein anerkannten Regeln für Arbeiten auf Baustellen zu entwickeln. Ferner soll der Ausschuss ermitteln, wie den Forderungen der Baustellenverordnung entsprochen werden kann. Den sich daraus ableitenden Fachfragen zur Baustellensicherheit widmen sich vier Projektgruppen.
- Der Projektgruppe 1 obliegt es, Begriffsbestimmungen zur Baustellenverordnung zu
entwickeln und dem ASGB zur Zustimmung vorzulegen.
- Die Projektgruppe 2 soll detaillierte Angaben zu den unverzichtbaren Kenntnissen und
Fähigkeiten eines geeigneten Koordinators darlegen.
- Die Projektgruppe 3 soll Mindestanforderungen zum Inhalt von Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplänen definieren.
- Die Projektgruppe 4 soll das BMA bei der Umsetzung der sich in Vorbereitung befindlichen EU-Richtlinie über die Nutzung von Leitern und Gerüsten beraten.
Dieser breit gefächerte Aufgabenkatalog stellt einen ersten Meilenstein zu den nunmehr rechtsetzenden Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen dar. Bereits im April diesen Jahres werden die Projektgruppen dem ASGB weitere Ausarbeitungen zur Weiterleitung an das BMA und zur Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt vorlegen.
Den Bauherren, insbesondere aber den auf den Baustellen Beschäftigten, ist die rasche Herstellung von Rechtssicherheit bei Arbeits- und Gesundheitsschutz zu wünschen.
siehe auch: