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Sozialer Wohnungsbau wird auf neue Grundlagen gestellt

(31.1.2001) Bundesminister Kurt Bodewig hat den Referentenentwurf zur Reform der Rechtsgrundlagen des Sozialen Wohnungsbaus den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt.

"Das in der Nachkriegszeit entstandene Wohnungspolitische Instrument, der soziale Wohnungsbau, wird nunmehr vollkommen neu gestaltet und auf neue rechtliche Grundlagen gestellt“, kommentierte Bundesminister Kurt Bodewig die geplante Reform des Wohnungsbaurechts. "Die Reform schafft mehr soziale Gerechtigkeit, erhöht Effizienz und Treffsicherheit und trägt zur Entbürokratisierung bei“, unterstrich der Minister. Es sei vorgesehen etwa 200 Regelungen aufzuheben.

Die Hauptziele der Reform seien die Neubestimmung der Zielgruppe, die stärkere Einbeziehung des vorhandenen Wohnungsbestandes sowie die Entlastung des Rechts von Regelungen, die einem flexiblen und effizienten Einsatz der Fördermittel entgegen stünden.

"Wir wollen die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu einer sozialen Wohnraumförderung weiterentwickeln. Wir brauchen eine soziale Wohnraumförderung für Haushalte, die Schwierigkeiten haben, sich am Markt angemessen mit Wohnraum zu versorgen, weil ihr Einkommen zu gering ist oder sie aus anderen Gründen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben. Die Gewährung von Wohngeld reicht hier allein nicht“, unterstrich Bundesminister Bodewig.

Nach der Novelle des Wohngeldrechts und der Novelle des Altschuldenhilfegesetzes stelle die Reform des Wohnungsbaurechts das wichtigste wohnungspolitische Vorhaben dar, das die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss bringen werde. Die Reform werde sicherstellen, dass die soziale Wohnraumförderung finanzierbar bleibe und ihre Aufgaben auch in Zukunft erfüllen könne. Der Bund werde wie bisher den Ländern jährlich mindestens 450 Mio. DM Finanzhilfen gewähren.

"Der Reformbedarf ist seit langem in Fachkreisen unbestritten. Die Instrumente müssen einfach und flexibel und damit auch regional und örtlich unterschiedlich anwendbar sein. Die Länder erhalten weitgehende Freiheiten und Gestaltungsspielräume bei der Ausgestaltung der Förderung“, führte Bundesminister Bodewig aus.

Der Gesetzentwurf beruht auf Vorarbeiten einer im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe. "Der breite Konsens bei der Entstehung und Ausarbeitung des Gesetzentwurfs mit den Ländern sowie die Unterstützung der Reformziele in Fachkreisen der Wohnungswirtschaft bestätigen meine Überzeugung, dass wir diese große Reformvorhaben zügig realisieren werden.“

Ein Beschluss des Bundeskabinetts ist im März 2001 vorgesehen. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2002 in Kraft treten.

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