Mietrecht im Rechtsausschuss
(25.1.2001) "Ich hoffe, dass der Bundestag unsere Sorgen, Bedenken und Argumente aufgreift", sagte Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips vor Beginn der gestrigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages in Berlin. "In der jetzigen Fassung ist die Mietrechtsreform für uns unakzeptabel, dann lieber gar keine Reform als diese", erklärte Rips. "Ich gehe in die Anhörung des Rechtsausschusses insbesondere mit folgenden Forderungen und Änderungsvorschlägen:
- Verkürzung der Kündigungsfrist für Mieter auf 3 Monate.
- Keine Zerrüttungskündigung, also keine fristlose Kündigung, ohne Verschulden des
Mieters.
- Keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit bei umgewandelten Mietwohnungen während der
Kündigungssperrfrist.
- Keine Umgehung des Kündigungsschutzes durch erleichterte Zeitmietverträge.
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Leerstand für Vermieter in Ostdeutschland.
- Verbindliche Abrechnungsfrist für Betriebs- und Heizkosten.
- Keine Blockademöglichkeit für Eigentümerverbände bei qualifizierten Mietspiegeln.
- Modernisierungsmieterhöhungen nur nach den Regeln des Vergleichsmietensystems."
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