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Bodewig begrüßt Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in das Altersvorsorgekonzept

(20.1.2001) Zur Entscheidung über die Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge erklärt Bundesminister Kurt Bodewig "Ich bin sehr froh, dass die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in das Altersvorsorgekonzept gelungen ist. Damit ist die bisher wichtigste Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung in unserem Land fest in das neue Konzept integriert. Es hat sich gezeigt, dass im Steuerteil des Gesetzes eine Verankerung des Wohneigentums außerordentlich kompliziert gewesen wäre. Steuertechnische, juristische und administrative Regelungen, die völlig eindeutig wären, waren nur schwer zu finden. In der SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb der Weg beschritten worden, die Verankerung des Wohneigentums im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zu regeln. Es ist also nicht die steuertechnische Lösung aufgeschrieben, sondern über eine strukturelle Lösung die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums sichergestellt worden. Jetzt können die Feinheiten im Rahmen der Produktentwicklung geregelt werden. Die Anforderungen an die Produkte zum Wohneigentum müssen auch nicht punktgenau, sondern nur ‘gleichwertig‘ erfüllt werden. Damit eröffnen wir die Möglichkeit, dass sich eine Vielfalt von Angeboten zur Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums entwickelt. Das ist eine gute Lösung für das Wohneigentum."

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