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Stromwirtschaft zur Energieeinsparverordnung: Abhängigkeit von Ölimporten wächst

(9.1.2001) Als energiewirtschaftlich verfehlt und klimapolitisch falsch kritisiert der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Energieeinsparverordnung: "Diese Verordnung, mit der die Bundesregierung vorgeblich dem Klimaschutz dienen will, garantiert weder Energieeinsparung noch einen verminderten Ausstoß von Treibhausgasen. Sie wird vielmehr zu einer stärkeren Abhängigkeit von Importenergien, insbesondere vom Öl, führen. Außerdem wird sie den Beitrag der Kohle zur Wärmeversorgung, der nur durch die Veredelung der Kohle über Fernwärme und Strom erschlossen werden kann, stark beeinträchtigen." Das erklärt Dr. Eberhard Meller, VDEW-Hauptgeschäftsführer anläßlich der Verbändeanhörung zur Energieeinsparverordnung am 9. Januar 2001 in Bonn.

Die neue Verordnung werde im Vergleich zum heutigen Standard keine wesentlichen Energieeinsparungen bei den marktbeherrschenden zentralen Heizungs- und Warmwassersystemen auf der Basis von Öl und Gas bewirken. Das ergaben Berechnungen des Fachverbandes Energiemarketing und -Anwendung (HEA) beim VDEW: "Stattdessen verbaut die geplante Rechtsvorschrift als dirigistische Verordnung entscheidende Optionen für moderne Heiztechniken, insbesondere für Systeme der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die energiesparende Elektro-Wärmepumpe", stellt Jörg Zöllner, Geschäftsführer des Fachverbandes beim VDEW fest. Die Verordnung führe zu einem wirtschaftlichen Verbot für alle elektrischen Wärmeversorgungssysteme und räume damit dem Öl im ländlichen Raum eine Monopolstellung ein. Damit gefährde sie nicht nur Arbeitsplätze in der Stromwirtschaft und in der Elektrogerätebranche, sondern vor allem in den rund 45.000 Betrieben des Elektrohandwerks mit etwa einer halben Million Beschäftigten.

Schließlich sei der Verordnungsentwurf - so der VDEW-Hauptgeschäftsführer - aufgrund eines Gutachtens des Ordinarius für Energie- und Bergrecht der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Thomas von Danwitz, nicht verfassungskonform. Die Vorgabe von Primärenergiefaktoren, wie sie die Verordnung vorsehe, sei unzulässig, weil sie deren Ermächtigungsgrundlage eindeutig überschreite.

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