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Soziales Wohnen in Deutschland sichern

(14.12.2000) Nach der erfolgreichen Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2001 geht es zur weiteren sozialen Absicherung des Wohnens jetzt um die Reform des sozialen Wohnungsbaus.

Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund und Bundesbauminister Kurt Bodewig erklärten am 13.12. gemeinsam in Berlin: Die Reform des Wohnungsbaurechts, die seit Jahren überfällig ist, wird den Sozialen Wohnungsbau auf eine neue, zukunftsweisende Grundlage stellen.

Hierbei besteht Einvernehmen über die Eckwerte der geplanten Reform, die zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll.

Der soziale Wohnungsbau muss sich auf die Haushalte konzentrieren, die sich nicht aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt mit einer Wohnung angemessen versorgen können. Zielgenauigkeit und Effizienz der Förderung müssen erhöht werden.

Mit etwa 37 Mio. Wohnungen verfügt Deutschland über einen großen und qualitativ hochwertigen Wohnungsbestand. Dieser muss stärker als bisher für die Wohnraumversorgung bedürftiger Haushalte genutzt werden. Das ist zugleich ein wichtiger Beitrag für sozial ausgewogene Bewohnerstrukturen. Die stärkere Nutzung des Wohnungsbestands soll künftig nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gelten.

Die Reform des sozialen Wohnungsbaus wird einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Etwa 300 Regelungen werden abgeschafft. Länder, Kommunen und Investoren werden freier in ihren Entscheidungen vor Ort.

Der GdW und der Deutsche Mieterbund plädieren für eine bessere finanzielle Ausstattung des Sozialen Wohnungsbaus und für die Sicherung von Darlehensrückflüssen für den Sozialen Wohnungsbau.

Der Bundesbauminister sicherte zu, auch künftig die soziale Wohnraumförderung mit Bundesmitteln zu unterstützen.

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