Bundesregierung will Energieverbrauch in Gebäuden deutlich senken
(1.12.2000) Verkehrs- und Bauminister Kurt Bodewig (SPD) sowie Wirtschaftsminister Dr. Werner Müller (parteilos) stellten am 29. November in Berlin den Referentenentwurf der geplanten Energieeinsparverordnung vor. Diese Verordnung, die in gut einem Jahr in Kraft treten soll, faßt dann zwei bereits bestehende Verordnungen - die Wärmeschutz-Verordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung - zusammen und führt sie fort. Die neue Regelung soll sowohl für Neu- als auch für Altbauten gelten und helfen, zehn Millionen Tonnen an CO₂ einzusparen.
Nach der neuen Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sollen alle vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommene Heizkessel bis Ende 2005 ausgetauscht werden. Laut Müller gibt es derzeit nämlich noch rund 3,5 Millionen solcher Heizkessel. Die Nachrüstungsverpflichtungen betreffen aber auch die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei ohnehin anstehenden Modernisierungsarbeiten sollen zudem die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden: Insbesondere die Putzerneuerung und der Austausch der Fenster oder Verglasungen geben Anlass zur Verbesserung der energetischen Qualität. Beide Minister stellten für solche Maßnahmen Zinsverbilligungen in Aussicht: Sie machten deutlich, dass z.B. neben den bestehenden KfW-Programmen ab 2001 auch ein neues CO₂-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt werden solle.
Erklärtes Ziel der Energieeinsparverordnung ist es, den Niedrigenergie-Hausstandard zur Regel zu machen, indem der Heizenergie-Bedarf von Neubauten um rd. 30% gegenüber den heutigen Anforderungen gesenkt wird. Zusätzlich zur passiven Solarenergienutzung, z.B. über günstig angeordnete Fenster, soll auch die aktive Nutzung erneuerbarer Energien angerechnet werden. Innovativen Entwicklungen im Baubereich, wie z. B. transparente Wärmedämmungen, wird die Verordnung wohl ebenfalls Rechnung tragen. Desgleichen wird besonderen Wert auf die "intelligente Erschließung" von Energieeinsparpotenzialen gelegt - z.B. durch die Vermeidung von Wärme- bzw. Kältebrücken.
Verpflichtend eingeführt wird ein Energiebedarfsausweis (Energiepass), durch den der Verbraucher anhand einer Kategorisierung den Energieverbrauch des Hauses ersehen kann.
In den nächsten Wochen sollen zum Energieeinsparverordnung noch abschließende Erörterungen mit den Ländern und hauptbetroffenen Verbänden stattfinden, wodurch sich noch Veränderungen am Entwurfstext ergeben könnten.