Staatliche Zulagen für Bauherren: Familien mit Kindern bevorzugt
(24.11.2000) Viele Deutsche träumen von den eigenen vier Wänden. Unter bestimmten Voraussetzungen finanziert der Staat acht Jahre lang diesen Traum mit. Eine Familie mit zwei Kindern kann so das meist knappe Eigenkapital um bis zu 71.200 DM aus öffentlichen Mitteln aufstocken (siehe Tabelle). Von der optimalen Eigenheimförderung profitieren allerdings nur Häuslebauer und Eigenheimkäufer, die sich bereits in der Planung umfassend über Förderungsgrundbetrag, Kinderzulage und Ökobonus informieren.
Wer bekommt einen Zuschuss aus staatlichen Töpfen? Nur wer ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor. Ein Antrag im Jahr 2000 berücksichtigt also die Einkünfte aus den Jahren 1999 und 2000. Die Grenzen für den Zwei-Jahreszeitraum liegen für Alleinstehende bei 160.000 DM und für Ehepaare bei 320.000 DM. Für Familien mit Kindern erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb der zwei Jahre um 60.000 DM pro Kind. Zudem können umweltbewusste Bauherren auch die Ökozulage, die ursprünglich Ende des Jahres auslaufen sollte, zwei weitere Jahre bis Ende 2002 in Anspruch nehmen.
Wer einige Tipps beachtet, kann die staatliche Eigenheimförderung optimal nutzen:
- Bereits im Vorfeld von Kauf oder Bau mit der Hausbank die Möglichkeiten der Eigenheimförderung klären und in die geplante Baufinanzierung einbinden - beispielsweise als Sondertilgungen.
- Die Eigenheimzulage erhält nur derjenige, der das Wohneigentum auch selbst nutzt. Erst mit dem Einzug in die eigenen vier Wände kann der Förderantrag gestellt werden. Deshalb ist rascher Einzug angesagt, will der Erwerber nicht ein Jahr der achtjährigen Förderung verlieren.
- Grundsätzlich kann jeder die Eigenheimzulage nur einmal im Leben nutzen. Wer die Förderung für einen Dachausbau einsetzen will, sollte daran denken, dass sie für größere Bau- oder Kaufpläne nicht mehr zur Verfügung steht.
Staatliche Zulagen für Neubauten auf einen Blick:
Max. Gesamtförderung über acht Jahre |
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Fördergrundbetrag | |
Neubauten (5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, max. 5.000 DM pro Jahr, für Altbauten gelten halbierte Sätze: 2,5 % bzw. max. 2.500 DM pro Jahr) | 40.000 DM |
Kinderzulage | |
Für Neubau wie Altbau (1.500 DM pro Jahr und Kind, im Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern) | 24.000 DM |
Ökozulagen (verlängert bis 31.12.2002) | |
Für energiesparende Anlagen (2% der Einbaukosten, max. 500 DM pro Jahr) | 4.000 DM |
Für Niedrigenergiehäuser (400 DM pro Jahr) | 3.200 DM |
Gesamtbetrag für eine Familie mit zwei Kindern | 71.200 DM |
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