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Tipps für den Alltag / Eigenheimzulage - einmal mehr

(30.8.2000) Den Kauf oder Bau einer Immobilie fördert der Staat mit der Eigenheimzulage. Die Faustregel: Jede Person kann die Zulage einmal im Leben für ein selbstgenutztes Objekt beantragen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wie die aussieht, erläutert die HUK-COBURG-Bausparkasse.

Die Eigenheimzulage fließt acht Jahre lang. Wer sich nach beispielsweise drei Jahren entscheidet, die geförderte Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, kann die verbleibenden fünf Jahre auf ein Folgeobjekt übertragen. Übrigens muss man nicht sofort wieder eine Immobilie erwerben, die restliche Förderung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden.

Ehegatten können die Eigenheimzulage ohnehin zwei Mal nutzen. Das heißt: Verkauft oder vermietet man nach acht Jahren die Immobilie und kauft oder baut erneut, fließt die staatliche Förderung wiederum acht Jahre lang. Einem Ehepaar steht die Prämie auch dann zu, wenn es das erstmals geförderte Objekt weiterhin selber bewohnt und eine Immobilie erwirbt, die ihr Kind mietfrei bewohnt.

Ist der Förderzeitraum abgelaufen, kann ein Ehepaar selbst für dasselbe Objekt zum zweiten Mal Eigenheimförderung beantragen. Voraussetzung: Es erweitert sein Haus und schafft zusätzlichen Wohnraum, zum beim Beispiel durch den Ausbau einer Einliegerwohnung.

Im Falle einer Scheidung muss man aufpassen, damit das nochmalige Recht auf Eigenheimzulage erhalten bleibt. Darum sollte vor der Scheidung feststehen, wer seinen Eigentumsanteil überschreibt. Damit wird sichergestellt, dass der Übertragende die Zulage später für sich selber beantragen kann.

Eigenheimzulage - für wen?

Ob man die Zulage bekommt, hängt vom Einkommen ab: Der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und dem vorausgehenden darf bei Ledigen 160.000 DM und bei Verheirateten 320.000 DM nicht übersteigen. Pro Kind erweitert sich im Bemessungszeitraum die Einkommensgrenze um 60.000 DM.

Das Einkommen wird einmalig zu Beginn der Förderung überprüft. Überschreitet man zu diesem Zeitpunkt die Einkommensgrenzen, liegt während der folgenden acht Jahre jedoch irgend wann darunter, lässt sich die Förderung für die verbleibende Zeit beantragen.

Die Eigenheimzulage beläuft sich bei Neubauten auf fünf Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten, maximal jedoch auf 5.000 DM pro Jahr. Als Neubau gelten Haus oder Wohnung, wenn sie bis zum Ende des zweiten Jahres, das auf das Jahr der Fertigstellung folgt, angeschafft werden. Bei einer Gebrauchtimmobilie beläuft sich die Zulage auf 2,5 Prozent, maximal 2.500 DM. Beantragt wird die Förderung direkt beim Finanzamt.

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