Recht und Gesetz: Versicherungen
Achten Sie auf das Veröffentlichungsdatum des jeweiligen Beitrages - speziell bei den zitierten Urteilen! Denn diese könnten jederzeit durch neuere Entscheidungen obsolet sein.
Wasserschäden: Mieter nur haftbar, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde (10.4.2017)
Wasserschäden haben es mitunter in sich: Gleichwohl können Mieter laut LBS-Infodienst Recht und Steuern nur haftbar gemacht werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 164/15) weiter lesen
Verhandlungsprotokolle über Bauprojekte können es in sich haben (12.9.2011)
Ein üblicher Vorgang: Nach Abschluss des Vertrages über ein
Bauprojekt finden weitere Gespräche zwischen den Parteien statt, die zu der
einen oder anderen Änderung führen. Für den Architekten und den Bauunternehmer
können sich solche Gespräche als Falle erweisen, selbst wenn für sie lediglich
ein Vertreter ohne Vertretungsmacht daran teilgenommen hat. weiter lesen
Dusche, Wanne & Co. vor Gericht (23.8.2011)
Man denkt nicht unbedingt als erstes an Bad und WC, wenn man über
die Qualität einer Wohnung spricht. Da haben die meisten Menschen wohl eher das
Wohnzimmer, vielleicht auch noch den Balkon im Sinn. Doch im Alltag spielt der
Zustand der häuslichen Nasszelle eine erhebliche Rolle. Das bemerken die meisten
Bewohner allerdings erst dann, wenn es zu Problemen im Sanitärbereich kommt. weiter lesen
Über 200 kostenlose VOB-Musterbriefe bei bauprofessor.de (17.7.2011)
Mustervorlagen für den Schriftverkehr am Bau erfreuen sich großer
Beliebtheit. Über 200 solcher VOB-Musterbriefe gibt es jetzt kostenlos zum
Download bei der Bau-Suchmaschine bauprofessor.de der Weimarer f:data GmbH. weiter lesen
Absage an eine konkrete Höhe der Instandhaltungsrücklage (14.7.2011)
An die Bundesregierung sind bisher nur ganz vereinzelt Fälle
herantragen worden, in denen eine beschlossene Instandhaltungsrücklage von den
Wohnungseigentümern als zu niedrig bemessen empfunden wurde. weiter lesen
Hauskauf: Gekauft wie besehen (18.7.2010)
Kaum
ist die Familie in ihren Altbau eingezogen, entdeckt sie die ersten Mängel und
fragt sich: Muss die nicht der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, erläutert der
Verband Privater Bauherren (VPB), nicht wenn im Kaufvertrag die
Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Ist dies der Fall, dann
muss der Verkäufer die Mängel nicht in Ordnung bringen. Formulierungen wie
"gekauft wie besehen" deuten darauf hin. Eine Gewährleistung für etwaige Mängel
gibt es dann nicht. weiter lesen