Abschleifen des Parketts ist Sache des Vermieters (28.11.2005)
Vermieter dürfen das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens nicht auf ihre Mieter abwälzen. Dies gehört nicht zu den per Formularmietvertrag regelbaren Schönheitsreparaturen und würde den Mieter unangemessen benachteiligen. Auf ein entsprechendes Urteil macht Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse aufmerksam.
Bei Umbauten an die Gebäudeversicherung denken (28.11.2005)
In einem Schadensfall bestimmt die Höhe des Versicherungsschutzes in der Regel auch den Entschädigungswert. "Hausbesitzer sollten daher werterhöhende
Digital-TV im Mietrecht: Vermieter muss nicht zahlen (21.6.2005)
In einigen Teilen Deutschlands empfangen Haushalte bereits das Digitale Fernsehen,
in weiteren erfolgt gerade die Umstellung. Wie bei jeder Neuerung stellt sich
auch hier die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen zwischen Vermieter und
Mieter. "Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter
nicht", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Erste Gerichtsurteile über
Streitigkeiten liegen auch schon vor. So ist der Vermieter weder verpflichtet,
seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die
Kosten dafür zu übernehmen (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03). Er muss
lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern, befanden die Richter.
Der notwendige Decoder gehöre zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät, nicht
jedoch zur Antennenanlage. Der Vermieter ist für die Funktionstüchtigkeit einer
Gemeinschaftsantenne verantwortlich und muss seinen Mietern, die einen Decoder
besitzen, den Empfang störungsfrei ermöglichen.
Am 20. November 2009 wurde das Neugeschäft eingestellt, bestehende Bausparverträge werden weitergeführt. Am 17. Juni 2010 wurde die Quelle Bauspar AG in „BSQ Bauspar AG“ umbenannt. Die Namensänderung wurde erforderlich, da die Marke „Quelle“ vom Arcandor-Konzern verkauft wurde.