(Noch) Keine Auskunft über den Einsatz von Leihkräften zum Erhalt von Vergünstigungen im Rahmen des EEG
(3.7.2013) Die Bundesregierung kann momentan keine Auskunft darüber geben, ob produzierende Betriebe verstärkt Leiharbeiter einsetzen, um Vergünstigungen durch die so genannte Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) zu bekommen. Damit können bestimmte Betriebe bei der Umlage im Rahmen des EEG entlastet werden. Derzeit können sich Unternehmen, deren Energiekostenanteil gemessen an den übrigen Kosten des Unternehmens mehr als 14 Prozent beträgt, von der EEG-Umlage zum Teil befreien lassen.
Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/13978) auf eine Kleine Anfrage (17/
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