Ausstattung ländlicher Räume
(19.4.2013) Die Verantwortung für die Ausstattung der ländlichen Räume liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie mit Mitteln aus den Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, aus der Städtebauförderung sowie mit Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Entflechtungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (17/12667) hervor.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen: