Anlage 4
(Fassung: 15. Januar 1999)

Aktivitäten nach der Baustellenverordnung

Baustellenbedingungen

Arbeitnehmer

Umfang und Art der Arbeiten

Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung

Vorankündigung

Koordinator

SiGe-Plan

Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)

eines Arbeitgebers

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja

nein

nein

nein

nein

eines Arbeitgebers

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

nein

nein

nein

nein

eines Arbeitgebers

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja

ja

nein

nein

nein

eines Arbeitgebers

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

ja

nein

nein

nein

mehrerer Arbeitgeber

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja

nein

ja

nein

ja

mehrerer Arbeitgeber

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten

ja

nein

ja

ja

ja

mehrerer Arbeitgeber

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja

ja

ja

ja

ja

mehrerer Arbeitgeber

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja

ja

ja

ja

ja

Anmerkung: Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.