Anlage 4
(Fassung: 15. Januar 1999)
Aktivitäten nach der Baustellenverordnung
Baustellenbedingungen
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Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung |
Vorankündigung |
Koordinator |
SiGe-Plan |
Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) |
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eines Arbeitgebers |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
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eines Arbeitgebers |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
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eines Arbeitgebers |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja |
ja |
nein |
nein |
nein |
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eines Arbeitgebers |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja |
ja |
nein |
nein |
nein |
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mehrerer Arbeitgeber |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
ja |
nein |
ja |
nein |
ja |
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mehrerer Arbeitgeber |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten |
ja |
nein |
ja |
ja |
ja |
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mehrerer Arbeitgeber |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
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mehrerer Arbeitgeber |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
Anmerkung: Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.